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Bausachverständige
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aktualisiert am 10.02.2012

Wertermittlungen

wir erstellen und prüfen Verkehrswertgutachten

 

für bebaute und unbebaute Grundstücke

bei:

  • EFH, RH, DHH
  • Eigentumswohnungen (Wohneigentum)
  • Geschosswohnungsbauten (Wohnanlagen als Renditeobjekte)
  • gewerbliche Bauten (Büros, Verwaltung)
  • Kurzbewertungen (überschlägige Bewertung zur Kauf- und Verkaufsentscheidung)

Wir erstatten in diesem Zusammengang stehende Privat- und Gerichtsgutachten, sowie gutachterliche Stellungnahmen und führen Plausibilitätsprüfungen von Fremdgutachten durch.

 

Verkehrswertgutachten werden häufig bei den folgenden Anlässen erforderlich:

  • Kauf- oder Verkaufsabsichten (von Grundstücken und Immobilien)
  • Schenkung / Übertragung
  • Erbauseinandersetzung
  • Ehescheidung (Zugewinnausgleich)
  • Vermögensfeststellung
  • steuerliche Zwecke
  • Festlegung von Versicherungswerten / Beleihungswerten

Erforderliche Unterlagen für die Wertermittlung  Die für die Wertermittlung erforderlichen Unterlagen können Sie unserer Aufstellung entnehmen.


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