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wir erstellen und prüfen Verkehrswertgutachten
für bebaute und unbebaute Grundstücke
bei:
- EFH, RH, DHH
- Eigentumswohnungen (Wohneigentum)
- Geschosswohnungsbauten (Wohnanlagen als Renditeobjekte)
- gewerbliche Bauten (Büros, Verwaltung)
- Kurzbewertungen (überschlägige Bewertung zur Kauf- und Verkaufsentscheidung)
Wir erstatten in diesem Zusammengang stehende Privat- und Gerichtsgutachten, sowie gutachterliche Stellungnahmen und führen Plausibilitätsprüfungen von Fremdgutachten durch.
Verkehrswertgutachten werden häufig bei den folgenden Anlässen erforderlich:
- Kauf- oder Verkaufsabsichten (von Grundstücken und Immobilien)
- Schenkung / Übertragung
- Erbauseinandersetzung
- Ehescheidung (Zugewinnausgleich)
- Vermögensfeststellung
- steuerliche Zwecke
- Festlegung von Versicherungswerten / Beleihungswerten
Die für die Wertermittlung erforderlichen Unterlagen können Sie unserer Aufstellung entnehmen.
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