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aktualisiert am 10.02.2012

Beweissicherung - Bauzustandsdokumentation

wir führen Beweissicherungen / Bauzustandsdokumentationen durch

  • bei bevorstehenden Baumaßnahmen zur Dokumentation des Istzustands der umgebenden Bebauung und führen Kontrollen während und nach Baufertigstellung durch
  • nach Ausführung von Unternehmerleistungen insbesondere bei Dach- und Dachterrassensanierungen, sowie bei Abdichtungsarbeiten

 

Wir führen Recherchen und sachverständige Ermittlungen bei bereits ausgeführten Arbeiten durch, besonders im Hinblick auf die Einhaltung von DIN- und anerkannten Fachvorschriften (bspw. RAL, Flachdachrichtlinien, anerkannte Regeln der Technik, Stand der Technik, etc.) und den Herstellervorschriften.

 

Vor der Durchführung eines selbstständigen (gerichtlichen) Beweisverfahrens unterstützen und beraten wir Sie gerne in allen fachtechnischen Angelegenheiten.

 

Eine Bauzustandsdokumentation dient der Feststellung und Aufnahme des Bauzustandes und ggf. vorhandener Bauschäden bestehender Gebäude vor der Durchführung einer Baumaßnahme. Hierbei wird der Zustand der Nachbarbebauung vor Baubeginn festgehalten und durch eine genaue textliche Beschreibung, ergänzt durch Fotos beweisbar dokumentiert.

Die Bauzustandsdokumentation, oder Beweissicherung kann damit auch der Vorbeugung möglicher Nachbarstreitigkeiten und folgender Gerichtsverfahren dienen, da anhand der Dokumentation festgestellt werden kann, ob Bauschäden durch die Baumaßnahme verursacht wurden, oder aber bereits zuvor schon vorhanden waren.

Zu unterscheiden sind die Bauzustandsdokumentation und das selbstständige Beweisverfahren (früher Beweissicherungsverfahren).

Die Bauzustandsdokumentation ist eine private, außergerichtliche Beweissicherung, Sie stellt kein Beweismittel dar und kann in einem möglichen Gerichtsverfahren nur als Parteivortrag eingebracht, der Parteigutachter als sachverständiger Zeuge gehört werden.

Im selbstständigen Beweisverfahren wird durch das Gericht ein Sachverständiger zur Gutachtenerstattung über die Feststellung des gegenwärtigen Bauzustands oder eines Bauschadens beauftragt. Dieses Gutachten stellt ein gerichtliches Beweismittel dar und dient regelmäßig als Entscheidungsgrundlage der Gerichte.

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