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wir beraten Sie gemäß Ihren individuellen Interessen und Belangen bei:
- der Ausgestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen
- Bauverträgen (GU/GÜ-Vertrag und bei Einzelgewerkvergabe)
- Handling, Verwaltung und Verwendung von Baugeldern
- Sicherheitseinbehalt, Druckzuschlag
- Bauplanungen (z.B. Planungsmängel, Planungsfehler)
- der vertragsgemäßen Herstellung des Baus (z.B. Ausführungsfehler, Ausführungsmängel)
- der Mängelverfolgung und Mängelbeseitigung
- der Gewährleistungsabnahme
- Honorarrechnungen (z.B. zur Prüffähigkeit, zum korrekten Ansatz der Honorarzone und des Honorarsatzes, der anrechenbaren Kosten und Honorarzuschlägen)
- der Abrechnung gekündigter Aufträge
- Streitigkeiten mit Architekten, Fachingenieuren und ausführenden Unternehmen (bspw. bei Baukosten- und Terminüberschreitungen, Architektenleistungen und Architektenhonoraren)
- Mediation und Konfliktlösung im Bauwesen (vgl. Seite Mediation)
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