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wir beraten Sie umfassend und qualifiziert gemäß Ihren individuellen Bedürfnissen bei:
- der Ausgestaltung von Architektenverträgen (bspw. auch von Erfolgshonoraren)
- Bauverträgen
- Handling, Verwaltung und Verwendung von Baugeldern
- Honorarermittlung auch bei Planungsänderungen
- Honorarrechnungserstellung
- Honorarsicherung und Durchsetzung Ihrer berechtigten Forderungen
- Abrechnung gekündigter Aufträge
- Mediation und Konfliktlösung im Bauwesen
- Honorarrecht, Haftung, Gewährleistung,Vertragsrecht, Risiken und Erfolgsaussichten bei Honorarstreitigkeiten, etc. (in Zusammenarbeit mit unseren qualifizierten Kooperationsanwälten)
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