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wir überprüfen
Architekten- und Ingenieurhonorarrechnungen
auf
- Übereinstimmung mit der HOAI
- Inhaltliche und fachliche Richtigkeit
- Ermittlung der zutreffenden Honorarzone
- Ermittlung des zutreffenden Honorarsatzes
- Korrekte Berechnung der anrechenbaren Kosten
- Zutreffende Ermittlung von Zuschlägen
Wir erstatten in diesem Zusammengang auch Privat- und Gerichtsgutachten und gutachterliche Stellungnahmen.
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