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PSV-Sachverständige

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aktualisiert am 27.07.2010

Beratung für Architekten

Wir beraten Sie umfassend und qualifiziert gemäß Ihren individuellen Bedürfnissen bei:

    • der Ausgestaltung von Architektenverträgen (bspw. auch von Erfolgshonoraren)
    • Bauverträgen
    • Handling, Verwaltung und Verwendung  von Baugeldern
    • Honorarermittlung auch bei Planungsänderungen
    • Honorarrechnungserstellung
    • Honorarsicherung und Durchsetzung Ihrer berechtigten Forderungen
    • Abrechnung gekündigter Aufträge
    • Mediation und Konfliktlösung im Bauwesen
    •  
    • Honorarrecht, Haftung, Gewährleistung,Vertragsrecht, Risiken und Erfolgsaussichten bei Honorar- streitigkeiten, etc. (in Zusammenarbeit mit unseren qualifizierten Kooperationsanwälten)