Wir beraten Sie umfassend und qualifiziert gemäß Ihren individuellen Bedürfnissen bei:
der Ausgestaltung von Architektenverträgen (bspw. auch von Erfolgshonoraren)
Bauverträgen
Handling, Verwaltung und Verwendung von Baugeldern
Honorarermittlung auch bei Planungsänderungen
Honorarrechnungserstellung
Honorarsicherung und Durchsetzung Ihrer berechtigten Forderungen
Abrechnung gekündigter Aufträge
Mediation und Konfliktlösung im Bauwesen
Honorarrecht, Haftung, Gewährleistung,Vertragsrecht, Risiken und Erfolgsaussichten bei Honorar- streitigkeiten, etc. (in Zusammenarbeit mit unseren qualifizierten Kooperationsanwälten)